Hausordnung
In einer Schule begegnen sich täglich viele Menschen unterschiedlichen Alters mit verschiedenen Aufgaben und Interessen. Diese Hausordnung soll dem Schulleben einen Rahmen geben, Freiräume gewähren und jeden Einzelnen sowie die Gemeinschaft dort schützen, wo Gefährdung, Verletzung oder Schaden drohen. Gegenseitige Achtung und Toleranz sowie Verantwortung für uns und unsere Umwelt sollen das Zusammenleben in der Schule bestimmen und ihr Bild nach außen prägen.
Diese Grundsätze enthalten unter anderem folgende Punkte:
Sicherheit verlangt insbesondere, dass
- Radfahrer im Schulgelände absteigen und ihre Räder nur an den hierfür vorgesehenen Plätzen abstellen.
- im Schulhaus nicht mit Klapprollern und Ähnlichem gefahren wird. Sie müssen zusammengeklappt und sicher verstaut werden.
- das Schulgelände während der großen Pause nur von Schülerinnen und Schülern ab Klasse 10 auf eigenes Risiko verlassen werden darf. Ein Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist ohne Einwilligung eines Lehrers nicht möglich.
- Spiele und Tätigkeiten, durch die andere gefährdet werden, z.B. Raufen und Werfen von Gegenständen (außer Bällen), auch im Schulhof verboten sind.
- Fachsäle und Sporthallen nur in Anwesenheit oder mit Erlaubnis des Lehrers betreten werden dürfen.
Gesundheit erfordert zum Beispiel, dass
- die große Pause zur Erholung an der frischen Luft auf dem Pausenhof genutzt wird. Den Anweisungen der Aufsicht ist Folge zu leisten. Dazu ist das Schulgebäude nach der 2. Stunde unverzüglich zu verlassen.
- Alkoholkonsum und Rauchen im normalen Schulbetrieb verboten sind.
- jeder Einzelne mithilft, die von Drogen ausgehenden Gefahren für Gesundheit und Persönlichkeitsentwicklung abzuwenden.
Sauberkeit bedeutet vor allem, dass
- jeder für ein sauberes Gebäude und einen sauberen Schulhof mit verantwortlich ist, z.B. indem er nichts wegwirft und vorhandenen Müll beseitigt.
- für die Ordnung im Klassenzimmer die ganze Klasse verantwortlich ist und die Ordner für Tafel, Schwamm, Fenster und Licht zuständig sind.
- mit Rücksicht auf diejenigen, die die Schule sauberhalten, Kaugummi-Kauen verboten ist.
Ruhe und Pünktlichkeit erfordern, dass
- während der Unterrichtszeit im ganzen Schulhaus Ruhe herrscht.
- Handys während der Unterrichtszeit ausgeschaltet sein müssen.
- die "Wanne" während der Unterrichtszeit als Stillarbeitsbereich genutzt wird. Ansonsten stehen die "Glaskästen" als Aufenthaltsraum zur Verfügung.
- sich die Schülerinnen und Schüler nach dem Läuten im Klassenzimmer aufhalten, die Türen schließen und, um einen zügigen Unterrichtsbeginn zu ermöglichen, an ihre Plätze gehen.
- vor den Fachräumen wartende Klassen sich ruhig und diszipliniert verhalten.
- sich Klassen- bzw. Kurssprecher nach dem Fachlehrer erkundigen, wenn dieser fünf Minuten nach dem Gong noch nicht da ist.
Verantwortlichkeit bedeutet auch, dass
- Klassenzimmer und Schulhaus Möglichkeiten zu verantwortlicher Mitgestaltung bieten.
- jeder sorgsam mit öffentlichem oder privatem Eigentum (dazu gehören sämtliche Medien, sowie Tische und Stühle) umgeht, es nicht beschmutzt, beschädigt oder unbefugt benutzt.
- jeder Einzelne für Schäden aufkommt, die er verursacht hat.
- Verschmutzungen und Schäden unverzüglich auf dem Sekretariat gemeldet werden.
- Sträucher und andere Pflanzen geschützt werden.
- man Verstöße gegen die Regelungen der Hausordnung nicht einfach schweigend übergeht
Achtung und Toleranz zeigen sich insbesondere
- im Respekt vor den Mitmenschen.
- in der Rücksicht, die stärkere oder ältere Schüler gegenüber schwächeren oder jüngeren Mitschülern üben und umgekehrt.
Johannes-Kepler-Gymnasium 2011